AGB & WIDERRUFSBELEHRUNG
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Jochen Schweizer Arena Online“ der Jochen Schweizer Arena GmbH, Ludwig-Bölkow-Allee 1, 82024 Taufkirchen bei München, Bundesrepublik Deutschland.
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Jochen Schweizer Arena in Taufkirchen (nachfolgend auch „JS Arena“ genannt) ist eine einzigartige Multierlebnisdestination mit den Erlebnissen Indoor Skydiving, Indoor Surfen, Virtual Reality (VR Arena, Escape VR und Racing Simulator) und Outdoor (Hochseilklettergarten, Sky Jump, Flying Fox), Team Mission Parcours/Friends Challenge sowie Gastronomieeinrichtungen (Bar, Hauptrestaurant und Sonnenterrasse), Kinderspielplatz und einem Veranstaltungs- und Tagungsbereich. Diese Website und die Jochen Schweizer Arena werden von der Jochen Schweizer Arena GmbH, Ludwig-Bölkow-Allee 1, 82024 Taufkirchen bei München, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „JSA“ oder „wir“ genannt) betrieben.
(2) Wir bieten Erlebnis-Tickets und Erlebnis-Gutscheine (auch als Wertgutscheine) für die Inanspruchnahme unserer Erlebnisse und/oder Gastronomieleistungen, Arena-Merchandising-Produkte (wie z. B. Textilien, und sonstige Hartwaren) sowie weitere Jochen Schweizer Arena Produkte oder Dienstleistungen an.
(3) Erwerben Sie unsere Produkte in unserem Webshop auf dieser Website und besuchen Sie anschließend die Jochen Schweizer Arena in Taufkirchen einschließlich der Gastronomie- und Außenbereiche, der Zufahrten sowie der Parkplätze und/oder nehmen dort unsere Leistungen (insbesondere Erlebnis- und Gastronomieleistungen) in Anspruch, finden hierauf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) Anwendung. Bitte beachten Sie, dass einzelne Regelungen dieser AGB für Erlebnis-Tickets (§ 2 Absatz 2) keine Anwendung finden. Hierauf weisen wir Sie in der jeweiligen AGB-Regelung ausdrücklich hin.
(4) Bitte beachten Sie, dass für einzelne unserer Erlebnisse noch besondere Teilnahmeregeln, auf die wir Sie in der Jochen Schweizer Arena in Taufkirchen auch durch Aushänge etc. hinweisen, sowie für unsere Gastronomiebereiche das Jugendschutzgesetz, das Gaststättengesetz sowie weitere öffentlich-rechtliche Regelungen Anwendung finden.
§ 2 Unsere Produkte
(1) Für die Inanspruchnahme unserer Erlebnisse, der Leistungen unserer Gastronomie und/oder zum Erwerb unserer Merchandising-Produkte können Sie – neben der Buchung bzw. dem Erwerb vor Ort je nach Verfügbarkeit – auch Erlebnis-Tickets und Erlebnis-Gutscheine in verschiedenen Produktformen erwerben (z. B. Wertgutscheine, Mehrfachkarten, Wahlgutscheine).
(2) Das Erlebnis-Ticket ist ein für ein bestimmtes Erlebnis zu einem spezifischen Termin lautendes Ticket. Ausschließlich der Inhaber des Erlebnis-Tickets ist berechtigt, dieses Erlebnis mit dem auf dem Erlebnis-Ticket aufgeführten Leistungsumfang (u.a. Skill- und Zeitkategorie) zu dem beim Kauf ausgewählten spezifischen Termin in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass einzelne Regelungen dieser AGB für den Kauf von Erlebnis-Tickets keine Anwendung finden. Hierauf weisen wir Sie in der jeweiligen AGB-Regelung nochmals ausdrücklich hin.
Auf jedem Erlebnis-Gutschein ist der entsprechende Kaufpreis in Euro (Nennwert) eingetragen. Im Falle eines Umtausches oder einer berechtigten Rückgabe ist dieser eingetragene Nennwert die Grundlage für die Ausstellung eines anderen Gutscheins, oder für die Rückerstattung.
Erlebnis-Gutscheine, die mit Preisnachlässen erworben wurden (Rabatte), sind mit dem reduzierten Kaufpreis (Nennwert) gekennzeichnet und können im Falle eines Umtausches oder einer Rückgabe nur auf Grundlage dieses Nennwertes getauscht oder erstattet werden.
Wird ein Erlebnis-Gutschein in ein Erlebnis, eine gastronomische Leistung, in ein Produkt oder in eine sonstige Dienstleistung regulär eingelöst, wird stets die auf dem Erlebnis-Gutschein definierte Leistung gegenüber dem Einlösenden erbracht (z. B. Indoor Skydiving Classic; Indoor Surfen Beginner I; Sonntagsbrunch), unabhängig vom ausgewiesenen Nennwert.
Gutscheine berechtigen den Inhaber, das benannte Erlebnis innerhalb der erworbenen Skill- und Zeitkategorie mit dem auf dem Erlebnis-Gutschein aufgeführtem Leistungsumfang zu einem mit uns noch zu vereinbarenden, verfügbaren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen.
(6) Das Erlebnis Indoor Surfen ist in Skill-Kategorien (z.B. „Einsteiger/Beginner“, „Fortgeschrittener/Advanced“ und „Pro“) sowie in die Zeitkategorien unterteilt. In der Kategorie „Einsteiger“ kann aus Sicherheitsgründen kein eigenes Material (bestehend aus Surfbrett und Neoprenanzug) genutzt werden. In der Kategorie „Fortgeschrittene“ können Sie unsere Gutscheine und Tickets für Surfslots wahlweise (gegen Aufpreis) inklusive oder exklusive Material, in der Kategorie „Pro“ nur exklusive Material erwerben. In der Kategorie „Fortgeschrittener“ können Sie aber bei Bedarf in der Jochen Schweizer Arena Material (= Surfbrett und Neoprenanzug) mieten. In der Kategorie „Pro“ ist die Miete von Material nicht möglich; das Surfbrett muss hier stets mitgebracht werden; die Nutzung von Hardboards ist nicht gestattet. Einen Helm überlassen wir stets leihweise. Die Miete für das Material ist pro Person pro Slot zu entrichten (bei der Inanspruchnahme mehrerer Slots fällt die Miete mehrfach an). Mieten Sie Material bei uns, erhalten Sie ein gebrandetes Einmalbändchen, auf dem das Datum und die Uhrzeit des Slots vermerkt wird.
(7) Die Surfer-Mehrfachkarte ist eine Variante des Erlebnis-Gutscheins und als 10er-Karte erhältlich. Die Surfer-Mehrfachkarte berechtigt ausschließlich den namentlich benannten Berechtigten, innerhalb der Einlösefrist (§ 10 Absatz 6) maximal die auf der Karte aufgedruckte Anzahl an Surfslots in der bei Kauf gewählten Zeitkategorie in der Jochen Schweizer Arena in Taufkirchen in Anspruch zu nehmen, maximal aber drei Surfslots je Kalendertag. Zum Ende des Gültigkeitszeitraums nicht in Anspruch genommene Surfslots können nicht mehr in Anspruch genommen werden; eine (auch anteilige) Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Surfer-Mehrfachkarte wird bei der Einlösung mit Ihrem Foto und Namen personalisiert und ist abweichend von der unter § 13 dieser AGB getroffenen Regelung nicht übertragbar. Mit der Surfer-Mehrfachkarte können Slots nur innerhalb der bei Kauf der Surfer-Mehrfachkarte gewählten Skill- und Zeitkategorie gebucht werden.
(8) Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung von Surfer-Mehrfachkarten (§ 2 Absatz 7) sind wir nach Abmahnung berechtigt, die Surfer- Mehrfachkarte für die weitere Nutzung zu sperren und gegen (anteilige) Erstattung des Kaufpreises einzuziehen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn Slots wiederholt gebucht, aber nicht in Anspruch genommen werden und/oder der namentlich benannte Berechtigte die 10er-Mehrfachkarte Dritten zur Nutzung überlässt oder eine Nutzung von ihm gebuchter Slots durch Dritte (z. B. Familienangehörige, Freunde) ermöglicht.
§ 3 Leistungsbeschreibung, Vertragsschluss und Einsatz eines Vermittlers/Zentralregulierers
(1) Die Artikelpräsentation in unserem Webshop ist kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit Ihnen, sondern ist lediglich eine an Sie gerichtete Einladung zur Abgabe eines auf den Abschluss eines Kaufvertrages mit uns gerichteten bindenden Angebots.
(2) Ihr auf den Abschluss eines Kaufvertrages mit uns gerichtetes, bindendes Angebot geben Sie wie folgt ab: Sie klicken zunächst auf eines der auf unserer Website präsentierten Produkte (§ 2) und wählen dann die gewünschte Anzahl sowie die Kategorie (Erlebnisticket oder Erlebnisgutschein) des Produkts aus. Durch Betätigen des Buttons „In den Warenkorb“ gelangen Sie zu einer Übersichtsseite, auf der Sie erstmals die Möglichkeit haben, mittels angemessener, wirksamer und zugänglicher Mittel etwaige Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen. So können Sie Produkte durch Betätigen des „Entfernen-Buttons“ wieder aus dem Warenkorb entfernen. Zudem haben Sie im weiteren Verlauf des Bestellprozesses die Möglichkeit, auf vorhergehende Seiten zurückzugreifem, um etwaige Korrekturen vorzunehmen. Soll ein Produkt mehrfach bestellt werden, ist dieses dann im Warenkorb in der gewünschten Anzahl dargestellt. Betätigen Sie anschließend den Button „Zur Kasse“, gelangen Sie zu einer weiteren Seite, auf der Sie Ihre personenbezogenen Daten (Vorname, Name, E-Mail-Adresse) eingeben. Benötigen Sie eine Rechnung, klicken Sie bitte die entsprechende Box an und geben anschließend die Rechnungsdaten ein. Klicken Sie nun auf den Button „Mit Zahlung fortfahren“, gelangen Sie zu einer weiteren Seite, auf der Sie das gewünschte Zahlungsmittel auswählen und Ihre Eingaben nochmals überprüfen (und gegebenenfalls ändern) können. Mit einem Klick auf den mit dem Zusatz „Jetzt kaufen“ versehenen Button akzeptieren, nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen, die Einbeziehung dieser AGB nebst Belehrung über das Widerrufsrecht (deren Abruf, Ausdruck und Speicherung in wiedergabefähiger Form vor Vertragsschluss möglich ist) zur Kenntnis und geben Ihr auf den Abschluss eines Kaufvertrages mit uns gerichtetes, bindendes Angebot ab. Die Abgabe eines bindenden Angebots per E-Mail oder per Telefon, ersetzt die elektronische Übermittlung Ihres Angebots über unseren Webshop.
(3) Ihr bindendes, auf den Abschluss eines Kaufvertrages mit uns gerichtetes Angebot nehmen wir mit der Bestell- und Vertragsbestätigung an. Der Vertragsschluss erfolgt mit Zugang der Bestell- und Vertragsbestätigung bei Ihnen. Mit der Bestell- und Vertragsbestätigung übersenden wir Ihnen diese AGB sowie eine Belehrung über das Widerrufsrecht (§ 9) unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform auf einem dauerhaften Datenträger. Sie haben hierdurch die Möglichkeit, den Vertragsinhalt zu speichern oder auszudrucken.
Für den oben beschriebenen Kaufprozess werden Sie automatisch in den „Jochen Schweizer Shop“ (www.jochen-schweizer-shop.de) geleitet. Dort werden auch weitere Erlebnis-Angebote aus Firmen der Jochen Schweizer Gruppe dargestellt und zum Kauf angeboten, die sie auf Wunsch dem Warenkorb hinzufügen können. Betreiber des Jochen Schweizer Shops ist ebenfalls die Jochen Schweizer Arena GmbH.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird von uns gespeichert.
(5) Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übersenden wir Ihnen unverzüglich das gekaufte Produkt.
§ 4 Persönliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unserer Erlebnisse
§ 5 Besucher mit Behinderungen
Wir begrüßen den Besuch der Jochen Schweizer Arena von Menschen mit Behinderungen, weisen jedoch darauf hin, dass eine Inanspruchnahme bestimmter Erlebnisse aufgrund der persönlichen Voraussetzungen hierfür (§ 4) in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, individuelle Lösungen für Menschen mit Behinderungen zu finden. Bitte sprechen Sie uns hierzu vor Ihrem Besuch in der Jochen Schweizer Arena oder dem Kauf eines unserer Produkte an. Die Jochen Schweizer Arena selbst ist barrierefrei.
§ 6 Voraussetzungen für Indoor Skydiving
Das Erlebnis Indoor Skydiving können Kinder ab vier Jahren sowie Jugendliche und Erwachsene in Anspruch nehmen. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zudem eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Personensorge-berechtigten (Vordrucke sind bei uns erhältlich), die uns vor Inanspruchnahme des Erlebnisses vorgelegt werden muss. Während des Erlebnisses ist das Tragen eines Fluganzuges, einer Flugbrille, flacher Schuhe mit nicht färbender Sohle sowie bequemer Kleidung erforderlich. Darüber hinaus ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine gute physische und psychische Verfassung erforderlich. Das Erlebnis ist leider insbesondere nicht geeignet für Schwangere, Personen mit einem Körpergewicht über 120 Kilogramm, Personen mit Herz- oder Kreislauferkrankungen, Personen mit akuten Verletzungen, offenen Wunden und/oder ansteckenden Krankheiten, Personen mit Beschwerden an Schultern (v.a. Schulterluxation), Rücken und Gelenken aller Art sowie für Personen mit sonstigen Beschwerden, die sich bei Inanspruchnahme des Erlebnisses verschlimmern könnten. Den Fluganzug und die Flugbrille bzw. eine Spezialflugbrille für Brillenträger überlassen wir Ihnen für die Dauer der Inanspruchnahme des Erlebnisses leihweise.
§ 7 Voraussetzungen für Indoor Surfen
Das Erlebnis Indoor Surfen können Kinder ab acht Jahren in Anspruch nehmen, sofern sie über nachgewiesene Schwimmkenntnisse, also mindestens die Qualifikation „Frühschwimmer“ (Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ oder „Pinguin“) und ein Mindestgewicht von 35 Kilogramm verfügen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten fünfzehnten Lebensjahr müssen durchgehend einen geeigneten Helm tragen, den Sie auch gern mitbringen können. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zudem eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Personensorge-berechtigten (Vordrucke sind bei uns erhältlich), die uns vor Inanspruchnahme des Erlebnisses vorgelegt werden muss. Darüber hinaus ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine gute physische und psychische Verfassung erforderlich. Das Erlebnis ist leider insbesondere nicht geeignet für Schwangere, Personen mit Herz- oder Kreislauferkrankungen, Personen mit akuten Verletzungen, offenen Wunden und/oder ansteckenden Krankheiten, Personen mit Beschwerden an Schultern, Rücken (v.a. Bandscheiben) und Gelenken aller Art sowie für Personen mit sonstigen Beschwerden, die sich bei Inanspruchnahme des Erlebnisses verschlimmern könnten. Im Surfbereich dürfen zu Ihrer und unserer Sicherheit Gläser, Glasflaschen etc. nicht mitgeführt werden.
§ 8 Voraussetzungen für Outdoor, maximale Aufenthaltsdauer im Hochseilklettergarten
(1) Die Erlebnisse Hochseilklettergarten („HSKG“), Sky Jump („SJ“) und Abseilstation („ABS“) können Kinder ab vier Jahren in Anspruch nehmen, sofern die physischen Voraussetzungen für das Tragen eines Komplettgurtes gegeben sind und sie von einem Erwachsenen begleitet werden, Für die Inanspruchnahme des Erlebnisses Sky Jump („SJ“) ist ein Mindestgewicht von 20 kg erforderlich. Das Erlebnis Flying Fox („FF“) können Kinder ab 6 Jahren und einer Mindestgröße von 1,20 Metern in Anspruch nehmen. Für das Erlebnis Flying Fox („FF“) empfehlen wir ein Mindestgewicht von 40 Kilogramm. Kinder, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht mindestens 1,20 Meter groß sind, müssen stets von einem Erwachsenen begleitet werden. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zudem eine schriftliche Einverständniserklärung (Vordrucke sind bei uns erhältlich) ihrer Personensorgeberechtigten, die uns vor Inanspruchnahme des Erlebnisses vorgelegt werden muss. Darüber hinaus ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine normale physische und psychische Verfassung, das Tragen von flachen, geschlossenen Schuhen (ohne Absätze), eines Helms und der Sicherheitsausrüstung (Klettergurt) erforderlich. Das Erlebnis ist leider insbesondere nicht geeignet für Schwangere, Personen, die unter Höhenangst (Akrophobie) leiden, Personen mit Herz- oder Kreislauferkrankungen, Personen mit akuten Verletzungen, offenen Wunden, Personen mit Beschwerden an Schultern, Rücken (v.a. Bandscheiben) und Gelenken aller Art, Personen mit sonstigen Beschwerden, die sich bei Inanspruchnahme des Erlebnisses verschlimmern könnten, sowie für Personen mit einem Körpergewicht über 120 Kilogramm. Den Helm und den Klettergurt überlassen wir Ihnen für die Dauer der Inanspruchnahme des Erlebnisses leihweise.
(2) Die maximale Aufenthaltsdauer im Hochseilklettergarten beträgt 90 Minuten und muss am Stück absolviert werden.
§ 8a Voraussetzungen für VR-Erlebnisse
Unser VR-Erlebnis „VR Arena“ können Kinder ab zehn Jahren in Anspruch nehmen, Kinder unter sechzehn Jahren jedoch nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten. Unsere VR-Erlebnisse „Escape VR“ und „Racing Simulator“ können Kinder ab sechzehn Jahren in Anspruch nehmen. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zudem eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Personensorge-berechtigten (Vordrucke sind bei uns erhältlich), die uns vor Inanspruchnahme des Erlebnisses vorgelegt werden muss. Vor Inanspruchnahme des Erlebnisses ist die Teilnahme an einer Einweisung in die Technik und Beratung zu den Spielmöglichkeiten erforderlich. Während der Inanspruchnahme der VR-Erlebnisse „Single Stations“ und „Escape VR“ ist das Tragen einer VR-Brille erforderlich. Das VR-Erlebnis „Racing Simulator“ kann mit einer VR-Brille oder über Monitore in Anspruch genommen werden. Die zur Inanspruchnahme der VR-Erlebnisse erforderliche VR-Brille erhalten Sie von uns für die Dauer des jeweiligen VR-Erlebnisses leihweise. Die VR-Erlebnisse sind für Schwangere, Personen mit Herz- oder Kreislauferkrankungen, Epileptiker oder Krampfanfällige sowie Personen, die unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden, leiden, leider nicht geeignet.
§ 9 Widerrufsrecht
WIDERRUFSBELEHRUNG
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
An
§ 10 Einlösung unserer Erlebnis-Gutscheine, Wertgutscheine und Erlebnis-Tickets
(1) Gutscheine und Erlebnis-Tickets berechtigen den Inhaber, zu den jeweils geltenden Bedingungen (z. B. für die körperliche Eignung) und diesen AGB, das entsprechende Erlebnis in Anspruch zu nehmen.
(2) Für Gutscheine, die dem Inhaber eine Auswahl von mehreren Erlebnissen ermöglichen, besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme eines bestimmten Erlebnisses, sofern und soweit für den Inhaber noch eine angemessene Wahlmöglichkeit besteht.
(3) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zur Jochen Schweizer Arena und/oder etwaige Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.
(4) Ist der Preis des mit einem Wertgutschein zu erwerbenden Jochen Schweizer Arena Produkts geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen der Differenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer Jochen Schweizer Arena-Produkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 10 Absatz 6) des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Arena-Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Differenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
(5) Sollten Sie Erlebnis-Gutscheine Wertgutscheine und/oder Erlebnis-Tickets auch für weitere Personen erwerben, werden Sie diese weiteren Personen über diese AGB informieren.
(6) Erlebnis-Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis kann bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Erlebnis-Gutschein und/oder der Wertgutschein gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass für unsere Surfer-Jahreskarte (§ 2 Absatz 6a) und Rabattaktionen (§ 12) hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die Sie für die Surfer-Jahreskarte der Regelung unter § 2 Absatz 6a dieser AGB und für Rabattaktionen den jeweiligen Rabattbedingungen entnehmen können. Erlebnis-Tickets hingegen sind lediglich für das auf dem Erlebnis-Ticket benannten Datum und Surfer-Jahreskarten 365 Kalendertage nach Einlösung gültig. Die vorstehenden Sätze 1 bis 3 dieses Absatzes sind daher nicht auf Erlebnis-Tickets und Surfer-Jahreskarten anwendbar.
(7) Bitte beachten Sie, dass wir Erlebnis-Gutscheine und Erlebnis-Tickets nur einlösen, wenn Sie diese im Original vorlegen. Dies geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit.
(8) Jeder Arena Erlebnis-Gutschein, auch wenn er für ein bestimmtes Erlebnis mit konkreter Leistungsbeschreibung ausgestellt ist, kann entsprechend seines aufgedruckten Nennwertes in jedes andere auf unserer Website angebotene Erlebnis eingelöst (angerechnet) werden. Ein Erlebnis-Gutschein – nicht jedoch als Surfer-Mehrfachkarte – kann gegen Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro in einen Wertgutschein mit einem Nennbetrag in Höhe des für das umzutauschende Erlebnis gezahlten Kaufpreises abzüglich der Bearbeitungspauschale von 15,00 Euro umgetauscht werden, sofern und soweit für die Inanspruchnahme des Erlebnisses noch kein Termin mit uns vereinbart worden ist. Auch beim Umtausch verbleibt es bei der Einlösefrist des für den Umtausch eingesetzten Erlebnis-Gutscheins (§ 2 Absatz 3). Der Umtausch eines Wertgutscheins (§ 2 Absatz 5) und einer Surfer-Mehrfachkarte (§ 2 Absatz 7), und/oder eines Erlebnis-Tickets (§ 2 Absatz 2) ist jedoch ausgeschlossen. Die unter den §§ 20, 21 und 23 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
(9) Die Einlösefrist (§ 10 Absatz 6) von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit derjenigen des ursprünglich erworbenen Gutscheins. Da ein Umtausch von Wertgutscheinen, Surfer-Mehrfachkarten und/oder Erlebnis-Tickets, nicht möglich ist, findet diese Regelung auf vorgenannte Produkte keine Anwendung.
§ 11 Umbuchung
(1) Sollten Sie an dem mit uns vereinbarten Termin verhindert sein, können Sie diesen gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro auf einen anderen Zeitpunkt umbuchen („Terminverschiebung“), sofern Sie die Umbuchung rechtzeitig, spätestens aber 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin vornehmen. Nach Ablauf der vorgenannten Umbuchungsfrist ist eine Umbuchung leider nicht mehr möglich. Diese Regelung findet für Erlebnis-Tickets sowie für die Surfer-Jahreskarte keine Anwendung.
(2) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäß diesen Bedingungen rechtzeitig umgebucht, verfällt der für die Inanspruchnahme dieses Erlebnisses eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos. Da bei Erlebnis-Tickets und Surfer-Jahreskarten Umbuchungen nicht möglich sind, findet diese Regelung für Erlebnis-Tickets sowie für Surfer-Jahreskarten keine Anwendung.
(3) Bitte beachten Sie, dass Erlebnis-Tickets (§ 2 Absatz 2) sowie mit der Surfer-Jahreskarte (§ 2 Absatz 6a) gebuchte Slots nicht stornierbar und nicht umbuchbar sind.
§ 12 Rabatte, Rabattaktionen und Promotiongutscheine
(1) Rabattaktionen ermöglichen die Inanspruch-nahme unserer Leistungen zu niedrigeren Preisen. Hierzu können wir z. B. Rabatt-Codes, Vorteils-Codes oder Rabatt-Gutscheine (nachfolgend „Rabatt-Codes“ genannt) ausgeben. Der Missbrauch von Rabattaktionen oder Rabatt-Codes z. B. für eine Stückelung der Rabattaktionen ist ausgeschlossen. Mehrere Rabatt-Codes dürfen nicht dazu verwendet werden, mehrere niedrigpreisige Gutscheine zu kaufen, um diese anschließend in ein höherpreisigeres Erlebnis umzutauschen. Wir sind berechtigt, solche missbräuchlichen Umtauschanliegen abzulehnen.
(2) Rabatt-Codes haben eine begrenzte Gültigkeit und einen Mindesteinkaufswert, der sich aus dem jeweiligen Rabatt-Code ergibt.
(3) Rabatt-Codes sind nicht mit anderen Rabatt-Aktionen kombinierbar. Aktionspreise (Streichpreise) gelten als Rabatt-Aktion. Eine Anrechnung von Rabatt-Codes bei einem Erlebnis-Umtausch, eine Barauszahlung oder die Umwandlung von Rabatt-Codes in einen Wertgutschein ist nicht möglich. Pro Kauf ist nur ein Rabatt-Code einlösbar.
(4) Promotiongutscheine sind Erlebnisgeschenke, die zu Werbezwecken unentgeltlich oder im Zusammenhang mit Werbeaktionen zu einem stark reduzierten Preis in den Verkehr gebracht werden.
(5) Promotiongutscheine können nicht umgetauscht werden. Die unter den §§ 20, 21 und 23 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt.
(6) Die Jochen Schweizer Arena behält sich stets vor, Rabatt-Codes, Rabattaktionen oder Promotiongutscheine frühzeitig zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden.
§ 13 Übertragbarkeit von Erlebnis-Gutscheinen, Wertgutscheinen und/oder Erlebnis-Tickets
(1) Unsere Erlebnis-Tickets und Erlebnis-Gutscheine – nicht jedoch als Surfer-Mehrfachkarte (§ 2 Absatz 7) – sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden, sofern er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses (§§ 4 ff.) erfüllt.
(2) Bei Übertragung eines Erlebnis-Gutscheins und/oder Erlebnis-Tickets sind Sie verpflichtet, auf die Regelungen dieser AGB hinzuweisen.
(3) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die das jeweilige Erlebnis in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen (§§ 4 ff.) hierfür erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ist ausgeschlossen.
§ 14 Preise
Der jeweils angegebene Preis für unsere Erlebnis-Gutscheine und Erlebnis-Tickets sowie für unsere gastronomischen Angebote ist bindend und versteht sich jeweils einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise.
§ 15 Zahlungsmittel, Eigentumsvorbehalt
(1) Für die Zahlung unserer von Ihnen auf dieser Website bestellten Produkte stellen wir Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Online-Datenübertragung erfolgt SSL-verschlüsselt. Detaillierte Informationen über die Zahlungsmöglichkeiten erhalten Sie auf unserer Website. Der Versand unserer Produkte erfolgt nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises.
(2) Für sämtliche in der Jochen Schweizer Arena von uns angebotenen Leistungen stehen Ihnen als Zahlungsmittel Kreditkarte, EC-Karte und Smartpay zur Verfügung. Nur im Restaurant können Sie zusätzlich mit Bargeld bezahlen. Eine Barzahlung ist für die in der Jochen Schweizer Arena angebotenen Erlebnisse nicht möglich (z. B. Indoor Skydiving, Indoor Surfen, Outdoor Park, VR).
(3) Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen dürfen Sie unsere Erlebnis-Gutscheine und Erlebnis-Tickets nicht verwenden. Sonstige Jochen Schweizer Arena-Produkte (z. B. T-Shirts) verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung in unserem Eigentum. Darüberhinausgehende Rechte von JSA bleiben unberührt.
(4) Bei Ausgabe eines Wristbands bitten wir Sie um Hinterlegung eines angemessenen Pfands.
§ 16 Rechtsfolgen bei Verlust des Wristbands
(1) Bitte informieren Sie uns bei Verlust Ihres Wristbands (§ 15 Absatz 4) unverzüglich.
(2) Bei schuldhaftem Verlust eines Wristbands, über den Sie uns bitte stets unverzüglich informieren, sind wir berechtigt, Ihnen 30,- Euro für das Wristband Rechnung zu stellen. Ihnen bleibt dann der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 17 Rechtsfolgen bei Verlust/Missbrauchsgefahr von JSA-Produkten sowie bei Erwerb von JSA-Produkten von anderen Dritten.
(1) Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr eines JSA-Produkts (§ 2) sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen, um die Sperrung der auf dem JSA-Produkt befindlichen Daten zu veranlassen. Für die unrechtmäßige Einlösung eines Erlebnisgeschenks ohne vorherige Verlustmeldung übernehmen wir keine Haftung. Bitte wenden Sie sich in Verlustfällen unverzüglich an uns unter „Kontakt“.
(2) Unsere Produkte (§ 2) sind nur einlösbar, wenn Sie in unserem Web-Shop, in der Jochen Schweizer Arena oder bei einem der offiziellen Jochen Schweizer Arena Handelspartner erworben und bezahlt wurden. Werden unsere Produkte von anderen Dritten erworben, trägt der Inhaber das Risiko der Nichteinlösbarkeit.
§ 18 Beschreibungen von Erlebnissen, Merchandising-Produkten und weiteren JSA-Produkten
(1) Wir sind ständig bemüht, die von uns präsentierten Erlebnisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Erlebnisbeschreibungen sowie die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen. Wir bemühen uns um eine fortlaufende Aktualisierung der Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website.
(2) Die Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website sowie die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Erlebnissen sind teilweise beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen, von z. B. Situationen, Personen sind unverbindlich und können variieren. Die Erlebnisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
(3) Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich. Die Erlebnisse können eventuell in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, stattfinden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
(4) Unsere Merchandising-Produkte können hinsichtlich Form und Farbgebung geringfügig von den auf dieser Website enthaltenen Fotografien der Jochen Schweizer Arena Merchandising-Produkte abweichen.
§ 19 Verfügbarkeit, Ausfall von Erlebnissen
(1) Die Inanspruchnahme unserer Erlebnisse hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Tag, Tageszeiten) können Sie unserer Website entnehmen oder beim Welcome-Desk erfragen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anreise über die Verfügbarkeit unserer Erlebnisse.
(2) Die Nutzung unseres Erlebnisses „Outdoor“ ist bei Gewitter, starkem Wind (ab Windstärke 6) oder Sturm, Eis und winterlichen Witterungsverhältnissen ab -20*C Lufttemperatur nicht möglich. Sollten Sie mit uns bereits einen Termin für die Inanspruchnahme Ihres Erlebnisses vereinbart haben, informieren wir Sie natürlich über etwaige (insbesondere witterungsbedingte) Verschiebungen. Ansonsten fragen Sie bitte die Witterungsverhältnisse vor Ihrer Anreise bei uns ab. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie einen gebuchten Termin zur Inanspruchnahme des Erlebnisses bei uns umbuchen. Bei nicht von uns zu vertretenden Terminverschiebungen und/oder -absagen kommen wir nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme des Erlebnisses entstanden sind oder noch entstehen (wie z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitung, Urlaub).
(3) Aufgrund Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten, behördlichen Überprüfungen, Witterungsgründen oder Fällen höherer Gewalt können einzelne Erlebnisse stunden- oder tageweise nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. In diesen Fällen behalten wir uns das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder – sollte dies nicht möglich sein – einen gebuchten Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Der Erlebnis-Gutschein oder das Erlebnis-Ticket behält in diesem Fall seine Gültigkeit.
(4) Weitergehende Ansprüche gegen JSA z. B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Termins aus von JSA nicht zu vertretenden Gründen jedoch ausgeschlossen.
§ 20 Leistungsänderungen
(1) Inhaltliche Abweichungen und/oder Änderungen von einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines unserer Produkte erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht erheblich beeinträchtigen. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, Sie über erhebliche Änderungen Ihres gebuchten Erlebnisses zeitnah zu informieren.
(2) Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines Erlebnisses, für dessen Inanspruchnahme Sie bereits einen Termin gebucht haben, sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus unserem Angebot auszuwählen, sofern wir ein solches Ersatzerlebnis anbieten können.
§ 21 Rücktritt durch JSA
(1) Bis zur Buchung eines Termins bei uns sind wir berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, wenn uns die Durchführung des Erlebnisses wirtschaftlich oder tatsächlich nicht möglich/zumutbar ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Tritt insbesondere einer dieser Fälle ein, informieren wir Sie unverzüglich.
(2) Beim Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund durch uns erhalten Sie den gezahlten Kaufpreis umgehend zurück. Sie haben auch wahlweise das Recht, ein gleichwertiges Erlebnis aus unserem Angebot in Anspruch zu nehmen.
(3) Weitergehende Ansprüche gegen JSA, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z. B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen.
§ 22 Gewährleistung, Kulanzumtausch
(1) Bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher, also einer natürlichen Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, finden für etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und/oder Sachmängeln die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
(2) Unbeschadet der Regelung des § 22 Absatz 1 ist Surf- und Badebekleidung von einem Kulanzumtausch stets ausgeschlossen.
§ 23 Haftung von JSA
(1) Wir haften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Übernahme von Garantien unbeschränkt.
(2) Für fahrlässig verursachte Schäden haften wir im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von JSA der Höhe nach auf einen Betrag von 25.000,- Euro je Schadensfall, sofern und soweit dieser Betrag dem vertragstypisch vorhersehbaren Schaden entspricht, ansonsten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Soweit eine Haftung von uns für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchs-begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.
(4) Wir haften nicht für Gegenstände wie z. B. Mobiltelefone, Notebooks, Kameras, Uhren, Schmuck, die während der Inanspruchnahme eines Erlebnisses beschädigt oder zerstört werden oder verloren gehen. Für Wertgegenstände stehen Ihnen Schließfächer zur Verfügung.
(5) Die Haftung von JSA nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.
§ 24 Ausschluss des gewerblichen oder kommerziellen Handels von JSA Produkten
(1) Jeder gewerbliche oder kommerzielle Handel unserer Produkte (insbesondere Erlebnis-Gutscheine und Erlebnis-Tickets) sowie unserer Rabatt-Codes ist untersagt, es sei denn, Sie treffen mit uns eine hiervon abweichende schriftliche Vereinbarung.
(2) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das vorgenannte Verbot des gewerblichen oder kommerziellen Handels zahlen Sie an JSA eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- Euro, deren Angemessenheit Sie durch das zuständige Gericht überprüfen lassen können. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt JSA – unter Anrechnung der Vertragsstrafe – vorbehalten.
§ 25 Form von Erklärungen
§ 26 Parken
(1) Besuchen Sie uns mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad stehen Ihnen hierfür die ausgewiesenen Parkplätze der Jochen Schweizer Arena kostenlos zur Verfügung. Am Wochenende und/oder bei besonderen Veranstaltungen stehen Ihnen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten ausgewiesene Ausweichparkplätze zur Verfügung. Mit dem Abstellen Ihres Fahrzeugs auf unseren Parkplätzen wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag mit uns geschlossen.
(2) Auf unseren Parkplätzen finden die Regelungen der Straßenverkehrsordnung entsprechende Anwendung.
(3) Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab und beachten Sie die Anweisungen unseres Personals.
(4) Achten Sie beim Verlassen Ihres Fahrzeugs darauf, dass Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen sind und sich keine Wertgegenstände im Fahrzeug befinden. Für durch Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl oder Dritte verursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug und den darin befindlichen Sachen haften wir nicht, es sei denn, wir sind gemäß der Regelung unter § 23 (Haftung von JSA) dieser AGB eintrittspflichtig.
(5) Sie sind verpflichtet, Schäden an Ihrem Fahrzeug oder den darin befindlichen Sachen an unserem Welcome-Desk unverzüglich und stets vor Verlassen des Parkplatzes anzuzeigen. Unterlassen Sie schuldhaft diese Anzeige, sind etwaige Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 27 Zutritt zur Jochen Schweizer Arena
(1) JSA freut sich über jeden Besucher der Jochen Schweizer Arena. Aus Sicherheitsgründen können wir jedoch Minderjährigen unter 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person die Inanspruchnahme unserer Erlebnisse leider nicht gestatten.
(2) Über die Öffnungszeiten der Jochen Schweizer Arena sowie unserer Erlebnis-Bereiche können Sie sich vor Ihrer Anreise unter www.jochen-schweizer-arena.de/oeffnungszeiten informieren. Zu Ihrer Sicherheit behalten wir uns stets vor, die Jochen Schweizer Arena oder einzelne Erlebnisse bei Erreichen der Kapazitätsgrenzen vorübergehend zu schließen. Insbesondere an Wochenende und/oder Feiertagen können Wartezeiten daher leider nicht ausgeschlossen werden.
(3) Besucher, die alkoholisiert sind und/oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, ist das Betreten des Geländes der Jochen Schweizer Arena nicht gestattet.
(4) Innerhalb der Jochen Schweizer Arena besteht ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in speziell hierfür ausgewiesenen Bereichen im Außenbereich der Jochen Schweizer Arena gestattet.
(5) Aus Sicherheitsgründen dürfen Haustiere leider nicht in die Erlebnis-Bereiche der Jochen Schweizer Arena gebracht werden. In den Außenbereichen sowie in unserem Restaurant sind Ihre Haustiere natürlich gestattet.
(6) Waffen und/oder andere gefährliche Gegenstände (wie z. B. Pfefferspray, Gassprühdosen, Feuerwerkskörper, brennbare Flüssigkeiten) sind auf dem gesamten Gelände der Jochen Schweizer Arena nicht gestattet. Gleiches gilt für das Mitbringen von Glasflaschen, das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol oder Drogen, das Konsumieren von mitgebrachten Speisen und/oder Getränken in unseren Gastronomiebereichen sowie das Picknicken und/oder Grillen in den Außenbereichen.
(7) Der Betrieb von Radios, (Bluetooth-) Lautsprechern etc. ist auf dem gesamten Arenagelände im Interesse aller Arenabesucher nicht gestattet.
§ 28 Ausschluss von der Nutzung, Hausrecht
(1) Stören oder gefährden Besucher durch ihr Verhalten andere Besucher, Mitarbeiter von JSA und/oder Einrichtungen der Jochen Schweizer Arena oder gefährden sich Besucher durch ihr Verhalten selbst (z. B. durch schuldhafte Missachtung der Anweisungen des Personals, Verstoß gegen Teilnahmeregeln), können diese Besucher der Jochen Schweizer Arena verwiesen werden. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt und bevollmächtigt, das Hausrecht auszuüben und Abmahnungen oder Arenaverweise auszusprechen. Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist daher stets Folge zu leisten.
(2) Missachten Sie schuldhaft Anweisungen unserer Mitarbeiter oder unsere jeweiligen Teilnahmeregeln, können wir Sie von der Inanspruchnahme einzelner oder aller Erlebnisse ausschließen. In diesem Fall stehen Ihnen keine Ersatzansprüche gegen uns zu. Im Wiederholungsfall oder bei besonders erheblichen Verstößen gegen diese AGB können Sie nach vorheriger mündlicher Abmahnung des Arenageländes verwiesen werden, es sei denn, der Verstoß ist so erheblich, dass eine Abmahnung entbehrlich ist.
§ 29 Angebot von Waren und Dienstleistungen Dritter auf dem Gelände der Jochen Schweizer Arena
§ 30 Schadensmeldung
(1) Trotz hoher Sicherheitsmaßnahmen und regelmäßiger Kontrollen und Wartungsmaßnahmen kann leider der – wenn auch unwahrscheinliche – Fall eintreten, dass Sie ohne eigenes Verschulden zu Schaden (Sachschaden, Personenschaden, Vermögensschaden) kommen. Bitte melden Sie den Schaden dann unverzüglich, spätestens jedoch vor Verlassen des Arenageländes beim Welcome-Desk. Bitte melden Sie sich auch dann, wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Schaden vielleicht später eintreten könnte.
(2) Schadensersatzansprüche gegen JSA sind ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach dem Verlassen des Arenageländes erfolgt, es sei denn wir haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 31 Datenschutz, Videoüberwachung
(1) Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung mit Ihnen zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung unserer Leistungen verarbeiten wir selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder wenn Sie hierzu gesondert eingewilligt haben. Weitere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen enthalten, die Sie auf unserer Website finden und kostenfrei an unserem Welcome-Desk erhalten.
(2) Bitte beachten Sie, dass zu Ihrem Schutz und Ihrer Sicherheit die Parkplätze, der Eingangsbereich der Jochen Schweizer Arena und die Windtunnel-Technik durchgängig videoüberwacht werden. Hierauf weisen wir Sie auch durch geeignete Aushänge hin.
§ 32 Alternative Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden.
(2) Ihre Zufriedenheit steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Bei etwaigen Reklamationen streben wir gemeinsam mit Ihnen einvernehmliche und kundenorientierte Lösungen an. Wir nehmen daher nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind im Übrigen hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 33 Änderung dieser AGB
(1) Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern. Sollte Sie eine solche Änderung bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses schlechter stellen, ist diese Änderung nur wirksam, sofern sie aufgrund technischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich ist, die Jochen Schweizer nicht veranlasst hat und auf die Jochen Schweizer keinen Einfluss hat.
(2) Für Änderungen wesentlicher Regelungen dieser AGB nach Vertragsschluss, insbesondere solcher über Art und Umfang der Leistungen, ist Ihre Zustimmung erforderlich. Solche Änderungen sind nur zulässig, wenn sie unter Abwägung Ihrer und unserer Interessen für Sie zumutbar sind, aufgrund technischer oder kalkulatorischer Veränderungen der Marktverhältnisse nach Vertragsschluss oder dadurch erforderlich geworden sind, dass Dritte von denen wir Leistungen beziehen, ihr Leistungsangebot ändern oder ihre Preise erhöhen. Die Preisänderung ist auf den Umfang der Kostenänderung begrenzt. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn wir Ihnen die Änderung in Textform mitteilen und Sie der Änderung nicht innerhalb der in der Mitteilung enthaltenen angemessenen Frist widersprechen. Wir werden Sie in dieser Mitteilung über die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs unterrichten.
(3) Im Übrigen gelten unsere auf dieser Website abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bezüglich einer Änderung bedarf.
§ 34 Schutzrechte
(1) Die Inhalte dieser Website sowie die erforderliche und eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Rechte erkennen Sie an. Sie erkennen auch an, dass werbliche Inhalte von uns auf dieser Website und auch andere Informationen, die Sie auf dieser Website von uns oder durch Dritte (z. B. Inserenten) erhalten, durch gewerbliche Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind.
(2) Jochen Schweizer und Jochen Schweizer Arena sind eingetragene Marken. Ohne schriftliche Zustimmung von uns dürfen diese Marken oder Inhalte oder Werke, die auf dieser Website abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, weder veröffentlicht noch in sonstiger Weise genutzt oder verwertet werden.
§ 35 Keine Haftung für die Inhalte fremder Websites
(1) Wir verweisen auf unserer Website auch zu anderen, externen Seiten im Internet („Links“). Auf Inhalt und Gestaltung dieser Seiten haben wir jedoch keinen Einfluss. Wir machen uns daher die Inhalte sämtlicher verlinkten Seiten auch nicht zu eigen. Dies gilt für sämtliche auf unserer Website enthaltenen Links auf Websites Dritter.
(2) Sollten Sie auf einer Website, auf die wir per Link verweisen, insbesondere Informationen finden, deren Inhalt Anlass zur Beanstandung gibt, informieren Sie uns bitte unverzüglich. Wir werden den Sachverhalt prüfen und einem dann festgestellten Missstand durch sofortige Entfernung des Links abhelfen.
§ 36 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Sitz von JSA.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen. Sind Sie eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als Ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
(3) Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von JSA.
§ 37 Social Media Gewinnspiele
Stand: 07/2023
AGB JS Arena Online